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Gehalt und Finanzen

Brutto, BAföG und Bankkonto

Das Ausbildungsgehalt

Du hast deine Ausbildung begonnen und nach dem ersten Monat landet auch das erstes Gehalt auf deinem Konto. So schön es auch ist, sein eigenes Geld zu verdienen, eine eigene Wohnung zu beziehen und selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, so schwierig kann es sein, diese Kosten mit dem Azubigehalt zu stemmen.

Azubis verdienen nicht gerade üppig. Je nach Beruf und Region kann die Ausbildungsvergütung außerdem sehr unterschiedlich ausfallen. Bekommt ein Maurer-Azubi um die 765 Euro im ersten Lehrjahr, verdienen angehende Friseurinnen und Friseure etwa 450 Euro. Bedenkt man, welche Kosten anfallen für Miete, Strom, Heizung, Kleidung, Essen, Fahrtkosten, Handy, Freizeit und Hobbies und, und, und – bleibt am Ende des Monats vom Geld nicht mehr viel übrig. Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern erhält, hat unter Umständen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto

Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag immer in Brutto angegeben. Da du als Auszubildender aber dazu verpflichtet bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, wirst du diesen Betrag nicht auf dein Konto ausgezahlt bekommen. Am Ende des Monats erhältst du immer deinen Netto-Lohn.

Merke dir: Brutto ist dein Gesamtgehalt … Netto ist dein Gehalt abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Steuern

Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen.

  • Für die Lohnsteuer ist deine Steuerklasse entscheidend. Diese richtet sich nach deinem Familienstand und ändert sich, wenn du heiratest oder Kinder bekommst. In der Regel werden Auszubildende in der Steuerklasse I (ledig, kinderlos) eingestuft.
  • Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn du der katholischen oder evangelischen Konfession angehörst. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.
  • Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen.

Ob du Steuern zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Wenn du mehr als 950 Euro im Monat verdienst oder dein Jahreseinkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.744 Euro brutto (Stand 2021 - ab 2022 9.984 Euro) liegt, bist du steuerpflichtig. Dann führt dein Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (bei Kirchenzugehörigkeit) und den Solidaritätszuschlag von deinem Brutto-Gehalt an das Finanzamt ab.

Sozialabgaben

Die Sozialabgaben ergeben sich aus den Beiträgen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zusammengenommen betragen die Sozialabgaben etwa 40 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Davon zahlst du eine Hälfte und die andere Hälfte zahlt dein Ausbildungsbetrieb.

  • Die Rentenversicherung ist die Vorsorge für das Alter. Du zahlst jetzt Geld in die Rentenversicherung ein, um später eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen.
  • Mit dem Beginn einer Ausbildung bist du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert. Deshalb musst du eine eigene Krankenversicherung abschließen. Von der Krankenkasse werden deine Behandlungs- und Krankenhauskosten, teilweise auch Medikamente sowie das Krankengeld übernommen. Du kannst die Krankenkasse selbst wählen. Du hast 14 Tage Zeit, um deinem Arbeitgeber mitzuteilen, bei welcher Krankenversicherung er dich anmelden soll.
  • Die Pflegeversicherung sichert dich finanziell ab, falls du im Alter pflegebedürftig werden solltest.
  • Außerdem gehört die Arbeitslosenversicherung zu den Sozialabgaben. Wenn du mindestens 12 Monate in die Kasse eingezahlt hast, besitzt du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du arbeitslos werden solltest.

Die Sozialabgaben musst du allerdings erst zahlen, wenn du brutto mehr als 325 Euro Ausbildungsvergütung im Monat bekommst. Falls du weniger verdienst, übernimmt der Arbeitgeber diese Abgaben.

Vermögenswirksame Leistungen

Du kannst dich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat deiner Ausbildungsstelle informieren, ob und in welcher Höhe dir vermögenswirksame Leistungen zustehen. Von deinem monatlichen Gehalt kannst du maximal 40 Euro als eigene Sparleistung aufwenden. In der Regel werden die vermögenswirksamen Leistungen von deinem Arbeitgeber bezuschusst.

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Fördergelder

Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert. Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird jeder unterstützt, der darauf angewiesen ist.

Berufsausbildungsbeihilfe

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat zum Beispiel derjenige, der eine eigene Wohnung finanzieren muss, weil die Ausbildungsstätte sehr weit vom Elternhaus entfernt liegt.

Berechnet wird dieser Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss, aus dem Verdienst der Eltern oder einer Partnerin oder eines Partners. Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolviert wird. Wer eine schulische Ausbildung macht, hat keinen Anspruch. Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.

BAFÖG

Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Anders als beim Studenten-BAföG, muss die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deiner Partnerin oder deines Partners angerechnet. Weitere Voraussetzungen sind, dass du deine Ausbildung an einer weiterführenden Schule machst, jünger als 30 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen.

Wohngeld

Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, weil er zum Beispiel eine schulische Ausbildung, ein duales Studium oder eine zweite Ausbildung macht, kann zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit des Auszubildenden, der Ablehnungsbescheid für die BAB sowie ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt, in der sich die Wohnung befindet.

Kindergeld

Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Im Monat sind das einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind (Stand 2023). Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine Ausbildung beginnst, kannst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld stellen. Solltest du während deiner Ausbildung bei deinen Eltern wohnen, erhalten sie auch dein Kindergeld. Ziehst du in deine eigene Wohnung, kannst du das Geld von deinen Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es direkt auf dein Konto überwiesen wird.

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Das erste Girokonto

Spätestens, wenn du deine Ausbildung beginnst, brauchst du auch ein eigenes Girokonto. Schließlich muss dein Arbeitgeber deine Kontoverbindung kennen, um dir dein Gehalt zu überweisen. Doch in Deutschland gibt es fast 2.000 Banken – also wo das Konto eröffnen? Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Solange du zur Schule gehst oder in der Ausbildung bist, ist ein Girokonto bei so gut wie allen Banken kostenlos. Es gibt sogar Banken, die Geldprämien anbieten, wenn du dein Girokonto bei ihnen eröffnest. Solche Geldprämien sind zwar auf den ersten Blick verlockend, aber Vorsicht: Die Bank will natürlich kein Geld verschenken, sondern junge Kunden gewinnen, die später teure Versicherungen abschließen oder Finanzprodukte mit hohen Gebühren kaufen. Diese Lockangebote gibt es vor allem bei Internetbanken ohne eigene Filialen, die man auch Direktbanken nennt.

Geldautomaten und Ansprechpartner vor Ort

Langfristig gesehen ist es besser, dein Konto bei einer Bank zu eröffnen, die nicht nur kostenlose Konten für Schüler und Azubis anbietet, sondern auch viele Geldautomaten und Filialen betreibt – denn nur dann kannst du dein Bargeld auch gebührenfrei abheben. Diese sogenannten Filialbanken haben noch einen anderen großen Vorteil: Du hast hier persönliche Ansprechpartner, die dich beraten und die dir sagen können, was für dich als Berufseinsteiger wirklich wichtig ist. Auch wenn du älter bist und dich mit Themen wie Hausbau oder Altersvorsorge beschäftigst, ist es besser, wenn du mit Experten darüber sprechen kannst – das geht allerdings nur in Banken, die ihre Filialen vor Ort haben.

Als Berufsanfänger Geld zur Seite legen

Als Azubi Geld zu sparen ist gar nicht so einfach. Wer denkt schon gerne an Themen wie Altersvorsorge? Dabei gibt es sogar eine Sparmöglichkeit, bei der du nichts von deinem eigenen Geld abgeben musst: die „vermögenswirksamen Leistungen“ (VL). Bis zu 40 Euro gibt es jeden Monat extra vom Arbeitgeber geschenkt. Bei einer Umfrage kam kürzlich heraus, dass etwa drei Fünftel der Azubis keine vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen – die Hälfte davon, weil sie noch nie davon gehört haben. Das sollte dir nicht passieren: Sprich am besten gleich bei der Girokonto-Eröffnung in der Bank deinen Berater auf die vermögenswirksamen Leistungen an. Tipp: Die beste Möglichkeit, um langfristig ein Vermögen anzusparen, bieten Aktienfonds – damit beteiligst du dich an Unternehmen auf der ganzen Welt, zum Beispiel an Nike, Apple oder Amazon. Auch deine vermögenswirksamen Leistungen kannst du in Aktienfonds anlegen. Und dabei sogar Gutes tun und Verantwortung übernehmen: Die nachhaltigen Fonds von Union Investment, dem Marktführer für grüne Geldanlagen in Deutschland, legen dein Geld nach sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien an.

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